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AZG-Pflicht seit 1969 - Digitalisierung 2025

Arbeitszeitaufzeichnung in ÖsterreichVon Papier zu Digital - Was ändert sich?

Die Arbeitszeitaufzeichnung ist in Österreich seit 1969 verpflichtend. Ab 2025 gelten neue EU-Richtlinien für elektronische Systeme. Erfahren Sie, wie Sie den Übergang meistern und compliant bleiben.

Konkrete Anforderungen an die Zeiterfassung

Was muss Ihr Unternehmen erfassen, um das Gesetz einzuhalten?

Systemanforderungen nach AZG

Ihr System muss den österreichischen und EU-Standards entsprechen

  • Tägliche Arbeitszeit lückenlos dokumentiert
  • Aufzeichnungen jederzeit einsehbar
  • Aufbewahrung gemäß § 26 AZG (2 Jahre)
  • Vorlage bei Arbeitsinspektor at möglich

Arbeitszeit und Ruhe

Einhaltung der 48-Stunden-Regel und Ruhezeiten

  • Max. 48 Stunden wöchentlich (4-Monats-Durchschnitt)
  • 11 Stunden zusammenhängende tägliche Ruhe
  • 24 Stunden zusammenhängende wöchentliche Ruhe
  • Bereitschaftszeit am Arbeitsplatz = Arbeitszeit

Dokumentation nach österreichischem Recht

Anforderungen gemäß AZG und Arbeitsinspektion

  • Mindestens 2 Jahre Aufbewahrung (§ 26 AZG)
  • Betriebsrat hat Einsichtsrecht
  • Vorlage bei Arbeitsinspektor at

Ausnahmen nach österreichischem AZG

Diese Gruppen haben Sonderregelungen:

  • Leitende Angestellte mit Personalverantwortung
  • Familienangehörige des Arbeitgebers
  • Gleitzeit: Vereinfachte Aufzeichnung möglich

Gilt das Gesetz für Ihr Unternehmen?

Bestehende Pflicht - Neue Standards

Die Arbeitszeitaufzeichnung ist seit dem Arbeitszeitgesetz (AZG) 1969 verpflichtend. Ab 2025 kommen verschärfte EU-Anforderungen für elektronische Erfassung.

Übergang zur Digitalisierung

Das Arbeitsinspektor at verstärkt Kontrollen. Unternehmen sollten jetzt auf digitale Systeme umsteigen, um den kommenden EU-Standards zu entsprechen.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Das Gesetz gilt für alle Unternehmen mit Arbeitnehmern - auch für kleine Unternehmen mit nur wenigen Mitarbeitern.

Betroffene Unternehmen

  • Alle privaten Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Vereine mit Arbeitnehmern

Mögliche Ausnahmen

  • Selbstständige ohne Arbeitnehmer
  • Bestimmte leitende Angestellte
  • Besondere Tarifvereinbarungen

So startet Ihr Unternehmen

Vier einfache Schritte zur Gesetzeskonformität - auch für kleine Unternehmen

15 Min

Prüfen Sie Ihr aktuelles System

Schauen Sie zuerst, was Sie bereits haben

Haben Sie schon Zeiterfassung? Prüfen Sie die Gesetzeskonformität
Kein System? Sie müssen neu beginnen - aber das ist einfach!
30 Min

Wählen Sie eine digitale Lösung

Finden Sie ein einfach zu bedienendes System

Testen Sie EasyHours kostenlos - Einrichtung in nur 2 Minuten
Prüfen Sie, ob die Lösung zu Ihrer Größe passt
1 Stunde

Mitarbeiter ins Boot holen

Machen Sie es allen leicht zu starten

E-Mail mit Login-Daten und einfacher Anleitung senden
Kurzes Meeting (15 Min) zur Systemvorstellung
5 Min/Woche

Am Laufen halten

Sicherstellen, dass das System genutzt wird

Wöchentlich prüfen, ob alle Zeit erfasst haben
Monatsberichte für Dokumentation exportieren

Schnellstart zur Compliance

Mit EasyHours ist Ihr Unternehmen in unter 2 Stunden compliant - von Start bis alle Mitarbeiter dabei sind.

Heute kostenlos starten

Konsequenzen und Vorteile

Konsequenzen bei Verstößen

  • Verwaltungsstrafen bis 3.600 € pro Arbeitnehmer
  • Anordnungen des Arbeitsinspektorats
  • Haftung für nicht bezahlte Überstunden

Vorteile korrekter Zeiterfassung

  • Schutz vor Arbeitszeitkonflikten
  • Bessere Ressourcenverwaltung und Planung
  • Erhöhte Mitarbeiterzufriedenheit

Ist Ihr Unternehmen compliant?

Starten Sie mit EasyHours und erfüllen Sie das Gesetz in wenigen Minuten - perfekt für kleine und mittelständische Unternehmen

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