Von EasyHours | 3. April 2025
Ein umfassender Leitfaden zur Arbeitszeitaufzeichnung in Österreich - von bestehenden AZG-Pflichten zu neuen EU-Anforderungen
Tags: Arbeitszeitaufzeichnung, AZG, Arbeitszeitgesetz, EU-Richtlinien, Arbeitsinspektion, Zeiterfassung, österreichisches Arbeitsrecht
Die Arbeitszeitaufzeichnung ist in Österreich keine neue Anforderung - sie besteht seit dem Arbeitszeitgesetz (AZG) von 1969. Was sich jedoch ändert, sind die Standards und Erwartungen. Mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie und dem EuGH-Urteil von 2019 kommen ab 2025 strengere Anforderungen für elektronische Erfassungssysteme.
In diesem Beitrag erläutern wir die aktuelle Rechtslage in Österreich, was sich durch die EU-Vorgaben ändert und wie Sie den Übergang von traditioneller zu digitaler Zeiterfassung meistern. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die bestehenden AZG-Pflichten erfüllen und gleichzeitig für die kommenden EU-Standards gerüstet sind.
Egal, ob Sie noch mit Stundenzetteln arbeiten oder bereits ein digitales System nutzen - dieser Leitfaden hilft Ihnen, compliant zu bleiben und die Digitalisierung effizient umzusetzen.
Die Arbeitszeitaufzeichnung ist in Österreich seit über 50 Jahren Pflicht. Das Arbeitszeitgesetz (AZG) von 1969 verpflichtet alle Arbeitgeber, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter zu dokumentieren. Was sich jetzt ändert: Die EU-Arbeitszeitrichtlinie und das EuGH-Urteil von 2019 verlangen ab 2025 verstärkt elektronische, manipulationssichere Systeme. Siehe auch unseren kompletten Leitfaden zur Arbeitszeitaufzeichnungspflicht.
In diesem Beitrag erklären wir die bestehenden österreichischen Regelungen, die kommenden EU-Anforderungen und wie Sie den Übergang zur digitalen Zeiterfassung meistern. Wir zeigen Ihnen, was das Arbeitsinspektorat kontrolliert und wie Sie Verwaltungsstrafen vermeiden.
Österreich hat eine lange Tradition der Arbeitszeitaufzeichnung. Das Arbeitszeitgesetz (AZG) verpflichtet seit 1969 alle Arbeitgeber zur Dokumentation der Arbeitszeiten. Diese Pflicht ist in § 26 AZG verankert und wird vom Arbeitsinspektorat kontrolliert.
Was gilt schon heute in Österreich?
Was ändert sich durch die EU-Vorgaben? Das EuGH-Urteil von 2019 verlangt "objektive, verlässliche und zugängliche" Systeme. Ab 2025 bedeutet das für österreichische Unternehmen:
Die Aufzeichnungspflicht nach § 26 AZG gilt für alle Arbeitgeber in Österreich - unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße. Das bedeutet:
Betroffene Arbeitgeber:
Ausnahmen von der Aufzeichnungspflicht: Das österreichische AZG sieht folgende Ausnahmen vor:
Wichtig: Bei Gleitzeit genügt oft die Aufzeichnung der täglichen Arbeitszeit ohne genaue Anfangs- und Endzeiten. Der Betriebsrat muss der Gleitzeitvereinbarung zustimmen. Lesen Sie mehr über Zeiterfassung für verschiedene Mitarbeitergruppen.
Nach § 26 AZG müssen österreichische Arbeitgeber folgende Aufzeichnungen führen:
Pflichtangaben nach AZG:
Das Arbeitsinspektorat akzeptiert verschiedene Systeme - von handschriftlichen Aufzeichnungen bis zu digitalen Apps. Wichtig ist die Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit.
Besondere österreichische Regelungen:
Betriebsvereinbarung und Mitbestimmung:
(Tipp: Nutzen Sie unseren Leitfaden zur Einführung für die praktische Umsetzung.)
Kontrollen durch das Arbeitsinspektorat:
Aufbewahrungspflichten in Österreich:
Spezialregelungen beachten:
(Weitere Details finden Sie in unserer FAQ zur österreichischen Arbeitszeitaufzeichnung.)
Verstöße gegen die Arbeitszeitaufzeichnungspflicht werden in Österreich streng geahndet. Das Arbeitsinspektorat führt regelmäßige Kontrollen durch:
Verwaltungsstrafen nach § 28 AZG:
Nachzahlungen und Schadenersatz:
Weitere Konsequenzen:
Verschärfte EU-Kontrollen ab 2025:
Fazit: Die Arbeitszeitaufzeichnung ist keine Formsache. Investieren Sie jetzt in ein rechtssicheres System, bevor Verstöße teuer werden.
Der Umstieg von Papier auf digitale Zeiterfassung muss nicht kompliziert sein. Mit den kommenden EU-Anforderungen ist jetzt der richtige Zeitpunkt für die Digitalisierung.
Vorteile digitaler Systeme:
EasyHours.at - Ihre Lösung für Österreich: EasyHours.at wurde speziell für österreichische Unternehmen entwickelt und berücksichtigt alle Besonderheiten des AZG:
In 3 Schritten zur digitalen Zeiterfassung:
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