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Arbeitszeitaufzeichnung in Österreich - Von AZG zu EU-Standards

Von EasyHours | 3. April 2025

Ein umfassender Leitfaden zur Arbeitszeitaufzeichnung in Österreich - von bestehenden AZG-Pflichten zu neuen EU-Anforderungen

Arbeitszeiterfassung

Tags: Arbeitszeitaufzeichnung, AZG, Arbeitszeitgesetz, EU-Richtlinien, Arbeitsinspektion, Zeiterfassung, österreichisches Arbeitsrecht

Die Arbeitszeitaufzeichnung ist in Österreich keine neue Anforderung - sie besteht seit dem Arbeitszeitgesetz (AZG) von 1969. Was sich jedoch ändert, sind die Standards und Erwartungen. Mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie und dem EuGH-Urteil von 2019 kommen ab 2025 strengere Anforderungen für elektronische Erfassungssysteme.

In diesem Beitrag erläutern wir die aktuelle Rechtslage in Österreich, was sich durch die EU-Vorgaben ändert und wie Sie den Übergang von traditioneller zu digitaler Zeiterfassung meistern. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die bestehenden AZG-Pflichten erfüllen und gleichzeitig für die kommenden EU-Standards gerüstet sind.

Egal, ob Sie noch mit Stundenzetteln arbeiten oder bereits ein digitales System nutzen - dieser Leitfaden hilft Ihnen, compliant zu bleiben und die Digitalisierung effizient umzusetzen.

Inhaltsverzeichnis

Einführung zur Arbeitszeitaufzeichnung in Österreich

Die Arbeitszeitaufzeichnung ist in Österreich seit über 50 Jahren Pflicht. Das Arbeitszeitgesetz (AZG) von 1969 verpflichtet alle Arbeitgeber, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter zu dokumentieren. Was sich jetzt ändert: Die EU-Arbeitszeitrichtlinie und das EuGH-Urteil von 2019 verlangen ab 2025 verstärkt elektronische, manipulationssichere Systeme. Siehe auch unseren kompletten Leitfaden zur Arbeitszeitaufzeichnungspflicht.

In diesem Beitrag erklären wir die bestehenden österreichischen Regelungen, die kommenden EU-Anforderungen und wie Sie den Übergang zur digitalen Zeiterfassung meistern. Wir zeigen Ihnen, was das Arbeitsinspektorat kontrolliert und wie Sie Verwaltungsstrafen vermeiden.

Die österreichische Rechtslage: AZG seit 1969

Österreich hat eine lange Tradition der Arbeitszeitaufzeichnung. Das Arbeitszeitgesetz (AZG) verpflichtet seit 1969 alle Arbeitgeber zur Dokumentation der Arbeitszeiten. Diese Pflicht ist in § 26 AZG verankert und wird vom Arbeitsinspektorat kontrolliert.

Was gilt schon heute in Österreich?

  • Tägliche Normalarbeitszeit: maximal 8 Stunden (§ 3 AZG)
  • Wöchentliche Normalarbeitszeit: 40 Stunden (kann durch Kollektivvertrag anders geregelt sein)
  • Tägliche Ruhezeit: mindestens 11 Stunden (§ 12 AZG)
  • Wochenruhe: 36 Stunden zusammenhängend (§ 4 ARG)
  • Aufzeichnungspflicht: Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit (§ 26 AZG)
  • Aufbewahrungspflicht: mindestens 2 Jahre

Was ändert sich durch die EU-Vorgaben? Das EuGH-Urteil von 2019 verlangt "objektive, verlässliche und zugängliche" Systeme. Ab 2025 bedeutet das für österreichische Unternehmen:

  • Verstärkter Fokus auf elektronische Systeme
  • Manipulationssichere Dokumentation
  • Echtzeit-Zugriff für Arbeitnehmer auf ihre Daten
  • Strengere Kontrollen durch das Arbeitsinspektorat

Für wen gilt die Aufzeichnungspflicht?

Die Aufzeichnungspflicht nach § 26 AZG gilt für alle Arbeitgeber in Österreich - unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße. Das bedeutet:

Betroffene Arbeitgeber:

  • Alle privaten Unternehmen
  • Öffentliche Arbeitgeber
  • Vereine und NGOs mit Arbeitnehmern
  • Auch Ein-Personen-Unternehmen mit Angestellten

Ausnahmen von der Aufzeichnungspflicht: Das österreichische AZG sieht folgende Ausnahmen vor:

  • Leitende Angestellte mit maßgeblicher selbständiger Entscheidungsbefugnis (§ 1 Abs. 2 Z 8 AZG)
  • Familienangehörige des Arbeitgebers (§ 1 Abs. 2 Z 1 AZG)
  • Arbeitnehmer mit Gleitzeit können vereinfachte Aufzeichnungen führen
  • Heimarbeiter haben spezielle Regelungen

Wichtig: Bei Gleitzeit genügt oft die Aufzeichnung der täglichen Arbeitszeit ohne genaue Anfangs- und Endzeiten. Der Betriebsrat muss der Gleitzeitvereinbarung zustimmen. Lesen Sie mehr über Zeiterfassung für verschiedene Mitarbeitergruppen.

Was müssen Arbeitgeber konkret aufzeichnen?

Nach § 26 AZG müssen österreichische Arbeitgeber folgende Aufzeichnungen führen:

  • Pflichtangaben nach AZG:

    • Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
    • Dauer der Ruhepausen (wenn über 6 Stunden Arbeitszeit)
    • Bei Gleitzeit: Gesamtdauer der Tagesarbeitszeit
    • Überstunden und Mehrarbeit gesondert ausweisen

    Das Arbeitsinspektorat akzeptiert verschiedene Systeme - von handschriftlichen Aufzeichnungen bis zu digitalen Apps. Wichtig ist die Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit.

  • Besondere österreichische Regelungen:

    • 12-Stunden-Tag: Seit 2018 sind bis zu 12 Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich möglich - aber nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers
    • Überstundenzuschläge: 50% Zuschlag, ab der 11. Stunde 100%
    • Zeitausgleich: Überstunden können auch durch Zeitausgleich 1:1 abgegolten werden
    • Kollektivverträge: Viele Branchen haben spezielle Arbeitszeitregelungen
  • Betriebsvereinbarung und Mitbestimmung:

    • Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrecht bei der Einführung von Zeiterfassungssystemen
    • Eine Betriebsvereinbarung regelt Details der Zeiterfassung
    • Arbeitnehmer müssen über ihre Rechte informiert werden
    • Bei elektronischen Systemen: Datenschutz nach DSGVO beachten

    (Tipp: Nutzen Sie unseren Leitfaden zur Einführung für die praktische Umsetzung.)

  • Kontrollen durch das Arbeitsinspektorat:

    • Regelmäßige Betriebskontrollen ohne Vorankündigung
    • Prüfung der Aufzeichnungen der letzten 2 Jahre
    • Besonderer Fokus auf Überstunden und Ruhezeiten
    • Bei Verstößen: Aufforderung zur Nachbesserung oder Verwaltungsstrafe
  • Aufbewahrungspflichten in Österreich:

    • Arbeitszeitaufzeichnungen: mindestens 2 Jahre (§ 26 AZG)
    • Lohnunterlagen: 7 Jahre für Finanzamt
    • Bei laufenden Verfahren: bis zum rechtskräftigen Abschluss
    • DSGVO-konform: Löschung nach Ablauf der Fristen
  • Spezialregelungen beachten:

    • Gleitzeit: Vereinfachte Aufzeichnung möglich (nur Gesamtarbeitszeit)
    • All-in-Verträge: Überstunden müssen trotzdem aufgezeichnet werden
    • Außendienst: Mobile Zeiterfassung erforderlich
    • Homeoffice: Gleiche Aufzeichnungspflichten wie im Büro

(Weitere Details finden Sie in unserer FAQ zur österreichischen Arbeitszeitaufzeichnung.)

Konsequenzen bei Verstößen

Verstöße gegen die Arbeitszeitaufzeichnungspflicht werden in Österreich streng geahndet. Das Arbeitsinspektorat führt regelmäßige Kontrollen durch:

  • Verwaltungsstrafen nach § 28 AZG:

    • Fehlende oder mangelhafte Aufzeichnungen: bis zu 1.815 € pro Arbeitnehmer
    • Im Wiederholungsfall: bis zu 3.630 € pro Arbeitnehmer
    • Bei vorsätzlichen Verstößen können die Strafen verdoppelt werden
  • Nachzahlungen und Schadenersatz:

    • Nicht dokumentierte Überstunden müssen nachgezahlt werden
    • Arbeitnehmer können die letzten 3 Jahre rückwirkend einfordern
    • Zuschläge und Verzugszinsen können anfallen
  • Weitere Konsequenzen:

    • Betriebsanlagengenehmigung kann entzogen werden
    • Ausschluss von öffentlichen Aufträgen möglich
    • Imageschaden und Probleme bei der Mitarbeitergewinnung
    • Gewerkschaften können Kollektivklagen einreichen
  • Verschärfte EU-Kontrollen ab 2025:

    • Strengere Prüfkriterien für elektronische Systeme
    • Grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Behörden
    • Höhere Transparenzanforderungen

Fazit: Die Arbeitszeitaufzeichnung ist keine Formsache. Investieren Sie jetzt in ein rechtssicheres System, bevor Verstöße teuer werden.

Der Weg zur digitalen Zeiterfassung

Der Umstieg von Papier auf digitale Zeiterfassung muss nicht kompliziert sein. Mit den kommenden EU-Anforderungen ist jetzt der richtige Zeitpunkt für die Digitalisierung.

Vorteile digitaler Systeme:

  • Automatische Berechnung von Überstunden und Zuschlägen
  • Echtzeit-Übersicht für Mitarbeiter und Management
  • Rechtssichere Dokumentation für das Arbeitsinspektorat
  • Integration mit Lohnverrechnung
  • Mobile Erfassung für Außendienst und Homeoffice

EasyHours.at - Ihre Lösung für Österreich: EasyHours.at wurde speziell für österreichische Unternehmen entwickelt und berücksichtigt alle Besonderheiten des AZG:

  • Automatische Berechnung nach österreichischen Kollektivverträgen
  • 12-Stunden-Tag und Gleitzeit-Unterstützung
  • DSGVO-konforme Datenhaltung in der EU
  • Schnittstellen zu österreichischen Lohnverrechnungssystemen
  • Support in deutscher Sprache

In 3 Schritten zur digitalen Zeiterfassung:

  1. Kostenlos testen: Starten Sie mit EasyHours.at ohne Risiko
  2. Team einladen: Mitarbeiter per E-Mail hinzufügen
  3. Los geht's: Sofort AZG-konform arbeiten

Machen Sie Ihr Unternehmen fit für die digitale Zukunft. Besuchen Sie EasyHours.at und starten Sie noch heute mit einer Lösung, die sowohl die aktuellen AZG-Anforderungen als auch die kommenden EU-Standards erfüllt. Mit EasyHours verwandeln Sie die Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung in einen Wettbewerbsvorteil: bessere Planung, zufriedenere Mitarbeiter und volle Rechtssicherheit.

Handeln Sie jetzt - bevor das Arbeitsinspektorat vor der Tür steht!